Fälligkeit von Steuern zum 01.07.2022
15. Juni 2022
Wir möchten Sie an die Fälligkeit der Grundsteuer (Jahreszahler), Hundesteuer und des wiederkehrenden Straßenbeitrages erinnern.
Am 01.07.2022 werden fällig:
- Hundesteuer für das Jahr 2022
- Grundsteuer (Jahreszahler)
- Wiederkehrender Straßenbeitrag 2022
Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um Überweisung der fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehenden Konten:
Konten der Stadt Solms:
Sparkasse Wetzlar
IBAN: DE58 5155 0035 0026 0008 10 BIC: HELADEF1WET
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE24 5139 0000 0073 8275 07 BIC: VBMHDE5F