Fristverlängerung Bebauungsplan Bereich "Faulhell"
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich am östlichen Ortsrand des Stadtteils Burgsolms, südlich der Straße „Am Schwimmbad“, östlich des Bergstadions und der nördlich des Solarparks Galgenberg. Im Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Es handelt sich um den ehemaligen Kalksteinbruch. Die Zufahrt zur L 3451 ist Teil des Plangebietes. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Burgsolms, Flur 12 zahlreiche Flurstücke mit einer Größe von 51.862 m².
Gegenstand der Änderung ist die Aufschüttung des ehemaligen Kalksteinbruchs als temporäre Nutzung und die Ausweisung von Maßnahmenflächen zur naturschutzfachlichen Aufwertung.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Bebaungsplanes in der Stadtverwaltung der Stadt Solms, Zimmer 4, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms während der Dienststunden (montags bis mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 bis 18:00 Uhr) und nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Frist der frühzeitigen Offenlage, die vom 02.06. – 03.07.2023 vorgesehen war, wird über das Datum der Bürgerversammlung hinaus bis zum 25.07.2023 verlängert.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Solms personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Stadt Solms hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.