Widmung einer Verkehrsfläche in der Gemarkung Burgsolms
Widmung einer Verkehrsfläche in der Gemarkung Burgsolms
Die Wegefläche Gemarkung Burgsolms, bestehend aus den Grundstücken in Flur 22, Flurstück 82/1, Teilfläche aus Flurstück 82/2, Teilfläche aus Flurstück 91, Flurstück 92/1 und Flurstück 85 in Flur 23 wird gem. dem Hessischen Straßengesetz in der Fassung vom 08.06.2003 (GVBl. I 2003, 166) dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und dem Fußgänger- und Radverkehr gewidmet.
Name des Weges: Walter-Veit-Weg
Lagebezeichnung: Gemarkung Burgsolms, Flur 22, Flurstück 82/1, Flurstück 82/2 teilw., Flurstück 91 teilw., Flurstück 92/1, und Flur 23, Flurstück 85
Festsetzung Klassifizierung: Der Weg gehört zur Straßengruppe 4 - sonstige öffentliche Straße gem. § 3(1) Satz 1 Nr. 4 HStrG i.V.m. § 4 (5) HStrG
Funktion: Land- und forstwirtschaftlicher Verbindungsweg
Träger der Straßenbaulast: Magistrat der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms
Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf die Benutzungsart „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr und Fußgänger- und Radverkehr“ festgelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, einzulegen.
Solms, den 20.11.2023
Der Magistrat der Stadt Solms
Gez. Inderthal, Bürgermeister