Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms hatte am 26.04.2022 die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr.5 „Festplatz“ 1.Änderung und Erweiterung und später noch eine Ergänzung des Beschlusses beschlossen. Gleiches gilt für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
(2) Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2024 werden das Bebauungsplanänderungsverfahren und die FNP-Änderung eingestellt. Somit wird der Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2022 sowie der Ergänzungsbeschluss ungültig. Der gegenwärtig rechtskräftige Bebauungsplan sowie der wirksame Flächennutzungsplan für diesen Bereichen behalten ihre Gültigkeit.
(3) Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.