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Abgaben

Fälligkeit von Steuern und Abgaben für das 4. Quartal 2024

Fälligkeit von Steuern und Abgaben für das 4. Quartal 2024

Wir möchten Sie an die Fälligkeit der Grundsteuer, Gewerbesteuer und  Wasser- und Kanalgebühren erinnern.

Am 15. November 2024 werden fällig:

Grundsteuer und Gewerbesteuer

Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um Überweisung auf eines der nachstehenden Konten:

 

Konten der Stadt Solms:

Sparkasse Wetzlar                     

IBAN:  DE58 5155 0035 0026 0008 10      BIC: HELADEF1WET

Volksbank Mittelhessen           

IBAN:  DE24 5139 0000 0073 8275 07      BIC: VBMHDE5F

 

Am 15. November 2024 werden fällig:

Wasser- und Kanalgebühren, Niederschlagswassergebühren, Grundgebühren  

 

Konten der Stadtwerke Solms:

Sparkasse Wetzlar                     

IBAN:  DE35 5155 0035 0002 0158 40      BIC: HELADEF1WET

Volksbank Mittelhessen           

IBAN:  DE82 5139 0000 0038 7662 01      BIC: VBMHDE5F