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Fälligkeit von wiederkehrenden Straßenbeiträgen

Fälligkeit von Steuern zum 01.09.2024

Wir möchten Sie an die Fälligkeit des wiederkehrenden Straßenbeitrages erinnern.

Am 01.09.2024 werden fällig:

  • Wiederkehrender Straßenbeitrag 2024

Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um Überweisung der fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehenden Konten:

Konten der Stadt Solms:

Sparkasse Wetzlar                         

IBAN:  DE58 5155 0035 0026 0008 10      BIC: HELADEF1WET

 

Volksbank Mittelhessen                

IBAN:  DE24 5139 0000 0073 8275 07      BIC: VBMHDE5F