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Flächennutzungsplan u. Bebauungsplan "Am Weidfeldsweg"

Bekanntmachung der FNP-Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch

Bauleitplanung der Stadt Solms, Stadtteil Oberndorf

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Weidfeldsweg“

Gemäß § 6 BauGB wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms am 07.05.2024 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Stadtteil Oberndorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Weidfeldsweg“ mit Schreiben vom 28.06.2024, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 02.07.2024, zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Gießen hat die Flächennutzungsplan-Änderung geprüft und mit Schreiben vom 13.08.2024, Az.: RPGI-31-61a0100/111-2014/9 genehmigt.

Der Geltungsbereich ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs.5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Jedermann kann die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie den Umweltbericht in der Stadtverwaltung Solms, Oberndorfer Straße 20, 35606 Solms, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Flächennutzungsplan-Änderung eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Gemäß § 6a Abs.2 BauGB kann die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Stadt Solms unter www.solms.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß § 215 Abs.2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Übersichtskarte Plangebiet

Bauleitplanung der Stadt Solms, Stt. Oberndorf

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Weidfeldsweg 

Übersichtskarte Baugebiet

Karte genordet, ohne Maßstab

Karte genordet, ohne Maßstab

Übersichtskarte (externe Ausgleichsflächen Karte 1-4 auf der FNP-Änderung)

 Karte genordet, ohne Maßstab

 Übersichtskarte (Ausgleichsfläche Karte 1)

 Karte genordet, ohne Maßstab

Übersichtskarte (Ausgleichsfläche Karte 2)

                                                                        Karte genordet, ohne Maßstab

 Übersichtskarte (Ausgleichsfläche Karte 3)

Karte genordet, ohne Maßstab

Übersichtskarte (Ausgleichsflächen Karte 4)

Karte genordet, ohne Maßstab

Rücknahmefläche Wohnbaufläche in der FNP-Änderung

 


Bauleitplanung der Stadt Solms, Stadtteil Oberndorf

Bebauungsplan Nr. 13 „Am Weidfeldsweg“

Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs.3 Baugesetzbuch

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms hat am 07.05.2024 den o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 9 Abs.4 BauGB, § 5 HGO und § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und wasserrechtliche Festsetzungen (§ 37 Abs. 4 HWG) als Satzung beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht hierzu gebilligt.

Der Geltungsbereich ist den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen. Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus der vom RP Gießen am 13.08.2024 genehmigten Flächennutzungsplanänderung entwickelt.

Gemäß § 10 Abs.3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht hierzu werden in der Stadtverwaltung Solms, Oberndorfer Straße 20, 35606 Solms, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs.2 BauGB wird der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung ergänzend auf der Homepage der Stadt www.solms.de eingestellt.

Gemäß § 10a Abs.1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 215 Abs.2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.


Bauleitplanung der Stadt Solms, Stadtteil Oberndorf

Bebauungsplan Nr. 13 „Am Weidfeldsweg“

Übersichtskarte 1 – Teilplan 1/2 (Baugebiet mit angrenzenden Ausgleichsflächen und Regenrückhaltebecken).

Karte genordet, ohne Maßstab

 Karte genordet, ohne Maßstab

 Übersichtskarte (externe Ausgleichsflächen Karte 1-4) – Teilplan 2/2 

Karte genordet, ohne Maßstab

 Übersichtskarte (Ausgleichsfläche Karte 1) – Teilplan 2/2 

Karte genordet, ohne Maßstab

Übersichtskarte (Ausgleichsflächen Karte 2) – Teilplan 2/2 

Karte genordet, ohne Maßstab

Übersichtskarte (Ausgleichsfläche Karte 3) – Teilplan 2/2 

                                                                        Karte genordet, ohne Maßstab

Übersichtskarte (Ausgleichsfläche Karte 4) – Teilplan 2/2 

 Karte genordet, ohne Maßstab