Kommunalpolitik
Öffentliche Bekanntmachung
Kommunalwahlen vom März 2021
Kommunalwahlen vom 14. März 2021
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms
Herr Niklas Weißmann hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms zum 31.12.2024 niedergelegt.
Gemäß §§ 33 und 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass für Herrn Niklas Weißmann als nächstfolgender noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen
Herr Dennis Reinhardt
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer/s Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Solms, 14.01.2025
Stadt Solms
Die Gemeindewahlleiterin
gez. Kühn