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Aufruf für Wahlhelfer für die Landtagswahl

Am Sonntag, den 08. Oktober 2023, findet die Wahl zum 21. Landtag in Hessen statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Solms entscheiden an diesem Tag über die Zusammensetzung des nächsten Hessischen Landtages.

Die Durchführung der Wahl und die Ergebnissermittlung bringen umfangreiche Arbeiten mit sich.

Aufgaben des Wahlvorstandes:

  • Begleiten der Wahlhandlung in den Wahllokalen
  • Überprüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Ab 18 Uhr: Auszählen der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses
  • Erstellung einer Wahlniederschrift

Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Solms werden weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

Dafür brauchen wir SIE.

Wir bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferin und Wahlhelfer zu melden.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Wahlberechtigt nach § 2 LWG, d.h.
    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das 18. Lebensjahr vollendet und
    • seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz im Land Hessen hat

 

  • Sie brauchen keine Vorkenntnisse, die Abwicklung der Wahlen wird Ihnen Schritt für Schritt erklärt. Jeder Wahlvorstand verfügt über eine/n geschulte/n Wahlvorsteher/in und Stellvertreter/in.

 Hier können Sie mehr erfahren und sich als Wahlhelfer anmelden