Der Kinderreisepass wird abgeschafft
Kinderreisepässe können nur noch bis 31.12.2023 beantragt werden, diese haben dann eine Gültigkeit von einem Jahr und werden direkt an die Eltern ausgehändigt.
Ab dem 01.01.2024 werden für Kinder reguläre Reisepässe ausgestellt und haben bis zum 24. Lebensjahr eine Gültigkeit von 6 Jahren. Die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Aushändigung des Reisepasses beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Die Kosten belaufen sich auf 37,50 €.
Wie bei der Beantragung von allen anderen Passdokumenten ist das persönliche Erscheinen des Passinhabers zwingend notwendig, dies gilt auch für Neugeborene, Babies und Kleinkinder. Ab dem sechsten Lebensjahr ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke des Kindes bei der Beantragung verpflichtend. Ab dem zehnten Lebensjahr muss das Kind zudem eine Unterschrift für das Passdokument leisten. Das mitzubringende biometrische Passbild des Kindes sollte nicht älter als sechs Monate sein.
Für Fragen rund um den Kinderreisepass oder auch den regulären Reisepass stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06441 910 0 oder per Mail unter buergerbuero@solms.de zur Verfügung.