Aufstellung von Lärmaktionsplänen
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern und der Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr geregelt werden, aufzustellen bzw. alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen ist ab dem 24. Juni 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießens (www.rp-giessen.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.
Die Eingabe von Stellungnahmen kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Stellungnahmen schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Gießen unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 7. August 2024 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Gießen
IV 43.2, Lärmaktionsplanung
Marburger Str. 91
35396 Gießen
Laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de
Gießen, den 24. Juni 2024
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.2-53e0100/19-2021/17