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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 23 "Bahnhofsallee/Brückenstraße"

Bauleitplanung der Stadt Solms, Stadtteil Burgsolms

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23
„Bahnhofsallee / Brückenstraße“

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlussesgem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms hat in ihrer Sitzung am 07.05.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Bahnhofsallee / Brückenstraße“ beschlossen.

Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die geplante Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern inkl. Stellplatzflächen.

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Burgsolms:

Flur

Flurstücke

16

55/ (tw.), 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74

17

82/6 (tw.)

und besitzt eine Größe von ca. 0,4 ha.

Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung sowie sonstigen Maßnahmen der Innenentwicklung und soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Grenze des Geltungsbereichs gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt/fett umrandeter Bereich).

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden im Zeitraum vom

Montag, den 01.07.2024 bis einschließlich Freitag, den 09.08.2024

im Internet unter der Adresse:

https://www.solms.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-offenlagen-in-bauleitplanverfahren/

zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Stadt Solms, Oberndorfer Straße 20, 35606 Solms, Bauamt, Zimmer 4 während der allgemeinen Dienststunden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

K.Caetano@solms.de

und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die räumliche Lage des Plangebietes sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

Räumliche Lage des Plangebietes (OpenStreetMap Grundlage)

Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans

(Planteil – unmaßstäblich)

Stadt Solms, den 27.06.2024

gez. Bürgermeister Inderthal