Illegale Grünschnittablagerung in einem Flutgraben im Bereich Schulweg in Albshausen
Illegale Grünschnittablagerung in einem Flutgraben im Bereich Schulweg in Albshausen
Aus gegebenem Anlass weißt das Ordnungsamt der Stadt Solms darauf hin, dass Gartenabfälle und sonstige Abfälle jeder Art grundsätzlich nicht in Bächen, Flüssen und Flutgräben entsorgt werden dürfen. Diese Art der Entsorgung ist illegal und stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Je nach Art und Umfang der Entsorgung kann sogar ein strafrechtlich relevanter Tatbestand erfüllt sein und zur Anzeige gebracht werden.
Eigentümer/Besitzer von Grundstücken, die direkt an einen Bachlauf oder Flutgraben grenzen, weisen wir darauf hin, dass bei der Abfalllagerung bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung, darauf zu achten ist, keine unbeabsichtigte Verschmutzung im Bachlauf bzw. Flutgraben zu verursachen. Dies kann z.B. durch Windverwehungen oder wegschwemmen bei starkem Regen der Fall sein. Gerade die Flutgräben dienen dem Hochwasserschutz und müssen freigehalten werden.
Gartenabfälle, welche nicht selbst kompostiert werden, gehören in die Biotonne. Grün- und Gehölzschnitt bis ca. 12 cm Durchmesser kann auch zu den bekannten Öffnungszeiten, kostenlos am Wertstoffhof entsorgt werden. Sonstige Abfälle gehören je nach Art, in die vom Entsorger bereitgestellten Behälter.
Wir bitten um Beachtung!
Ihr Ordnungsamt der Stadt Solms