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Info Abfallwirtschaft Lahn-Dill zu Grünschnitt

PRESSEINFO

Wenn der Grünschnitt krank macht

Manche tierischen und pflanzlichen Abfälle haben es buchstäblich in sich. Allen voran der Eichenprozessionsspinner, der für starke Reizungen der Haut, Augen und Atemwege führt. Oder der Riesenbärenklau, dessen Saft Rötungen, Schwellungen und Blasenbildung auslöst, die wie Verbrennungen aussehen. Beim Beifußblättrigen Traubenkraut sind es die hochallergenen Pollen, die Menschen zu schaffen machen können. Alle drei Materialien haben eines gemeinsam: Laut Regierungspräsidium Gießen dürfen sie aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht über die Biotonne entsorgt werden. In Säcke verpackt sollten sie im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar abgegeben werden, von wo aus sie ohne Umwege in der Verbrennung gelangen.

Entwarnung beim Buchsbaumzünsler

Entwarnung kann die Abfallwirtschaft Lahn-Dill hingegen beim Buchsbaumzünsler geben, der keine vergleichbare Gefährdung für den Menschen darstellt. Wie die Genehmigungsbehörde aus Gießen jetzt der Abfallwirtschaft mitteilte, ist der vom Buchsbaumzünsler befallene Grünschnitt grundsätzlich für die Kompostierung in einer zugelassenen Anlage geeignet und kann somit auch in die Biotonne geworfen werden. Zwar sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass es zu keiner weiteren Verbreitung der invasiven Art kommt, eine gesonderte Entsorgung über das Abfallwirtschaftszentrum Aßlar ist laut RP Gießen jedoch nicht mehr notwendig.