Landratswahlen 2014
Informationen zur Landratsstichwahl am 30. Juni 2024
- Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr, was kann ich tun
- Briefwahl: Wenn sie bereits bei der letzten Wahl Briefwahlunterlagen beantragt haben, sind Sie bereits im System mit einem Wahlschein für die Stichwahl hinterlegt. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen automatisch per Post zugeschickt.
Sollten Sie in Ihren letzten Briefwahlunterlagen eine gelbe Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl erhalten haben möchten wir Sie bitten diese wie gewohnt auszufüllen und rechtzeitig (bis zum 24. Juni) an das Wahlamt der Stadt Solms zurückzuschicken.
Andernfalls setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Bürgerbüro in Verbindung oder Sie wählen im Wahllokal, mit einem gültigen Ausweisdokument.
- Wahllokal: Bei der letzten Wahl haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung im Wahllokal zurückerhalten. Wenn Sie diese nicht mehr auffinden können setzen Sie sich gerne mit dem Wahlamt der Stadt Solms in Verbindung oder nutzen Sie die Möglichkeit mit einem gültigen (!) Ausweisdokument im Wahllokal zu wählen.
- Ich habe bei der Europawahl und Landratswahl am 09. Juni die Briefwahlunterlagen per Post beantragt und somit keine Wahlbenachrichtigung mehr, wie gehe ich nun vor?
- Wenn Sie auf der letzten Wahlbenachrichtigung ebenfalls das Kreuz für die Stichwahl gesetzt haben, sind Sie für die Landratsstichwahl bereits im System mit einem Wahlschein vorgemerkt. Ihnen werden die Briefwahlunterlagen automatisch zugesendet.
- Wenn Sie in den letzten Briefwahlunterlagen keine weitere Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl vorgefunden haben, sind Sie bereits im System mit einem Wahlschein für die Landratsstichwahl hinterlegt. Die Unterlagen werden Ihnen automatisch zugesendet.
- Wenn Sie mit Ihren letzten Briefwahlunterlagen eine weitere Wahlbenachrichtigung für die Landratsstichwahl erhalten haben, füllen Sie diese bitte wie gewohnt aus und senden Sie diese rechtzeitig (!) an das Wahlamt der Stadt Solms. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugesendet.
- Ich habe bei der Europawahl und Landratswahl am 09. Juni Briefwahlunterlagen beantragt möchte aber bei der Landratsstichwahl im Wahllokal wählen, geht das so einfach?
- Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit davon abzusehen und die Briefwahlunterlagen zu nutzen und somit bei den Briefwahlunterlagen zu bleiben. In anderen Fällen setzen Sie sich bitte vorab mit dem Wahlamt der Stadt Solms in Verbindung.
- Ich habe bei der Europawahl und Landratswahl am 09. Juni im Wahllokal gewählt, möchte aber jetzt Briefwahl beantragen, wie gehe ich vor?
- Wenn
Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch haben, füllen Sie diese bitte entsprechend
aus und senden Sie die gerne per Post (bitte rechtzeitig) an das Wahlamt der
Stadt Solms oder geben Sie die Wahlbenachrichtigung persönlich bei uns ab. Die
Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesendet oder vor Ort ausgehändigt.
- Wenn
Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch haben, füllen Sie diese bitte entsprechend
aus und senden Sie die gerne per Post (bitte rechtzeitig) an das Wahlamt der
Stadt Solms oder geben Sie die Wahlbenachrichtigung persönlich bei uns ab. Die
Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesendet oder vor Ort ausgehändigt.
- Ich habe für die Landratsstichwahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten, was kann ich tun?
- Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung bei der letzten Wahl per Post an das Wahlamt der Stadt Solms geschickt haben, sind Sie automatisch mit einem Wahlschein für die Landratsstichwahl im System vermerkt. Ihnen werden die Briefwahlunterlagen automatisch zugesendet. Achten Sie bitte darauf, dass in den letzten Briefwahlunterlagen keine weitere Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl enthalten war. Sollte dies der Fall sein, füllen Sie diese bitte wie gewohnt aus und senden Sie die Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl rechtzeitig ausgefüllt an das Wahlamt der Stadt Solms.
- Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nach der Wahl im Wahllokal verloren haben oder nicht mehr auffinden können, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung.
- Ihnen fällt am Wahltag auf, dass Sie keine Wahlbenachrichtigung mehr haben, wie gehen Sie vor?
- Sie können mit einem gültigen Ausweisdokument im Wahllokal wählen. Das Wahlamt steht Ihnen auch am Wahltag, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Fragen zur Verfügung.
- Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen für die Landratsstichwahl beantragen?
- Die
Ausstellung von Briefwahlunterlagen erfolgt für die Bürgerinnen und Bürger VOR
ORT (!), während den Öffnungszeiten im Bürgerbüro/ Wahlamt der Stadt Solms.
- Freitag den 28. Juni bis 13 Uhr
- Samstag den 29. Juni von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Bei unvorhergesehenen Ereignissen wie. Z.B. Krankheit am Wahltag am Sonntag den 30. Juni bis 15:00 Uhr
- Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post beantragen, möchten wir Sie aufgrund der Rücksendungszeit bitten, diese bis spätestens Montag den 24. Juni 2024 an uns versendet zu haben. Zu einem späteren Zeitpunkt kann eine sichere Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet werden.
- Die
Ausstellung von Briefwahlunterlagen erfolgt für die Bürgerinnen und Bürger VOR
ORT (!), während den Öffnungszeiten im Bürgerbüro/ Wahlamt der Stadt Solms.
- Wann bin ich für die Landratsstichwahl wahlberechtigt?
- Fragen hierzu beantwortet Ihnen die Wahlleitung oder das Bürgerbüro der Stadt Solms gerne telefonisch.
Fristen zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen:
- Briefwahlunterlagen stellt Ihnen das Wahlamt am Wahlwochenende ebenfalls in den genannten zusätzlichen Öffnungszeiten (siehe unten) aus und am Wahltag, den 30. Juni 2024 bis 15:00 Uhr bei unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. Krankheit am Wahltag.
- Achten Sie bitte darauf Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig im Wahlamt zu beantragen sollten Sie eine Zusendung der Unterlagen per Post wünschen.
Sonderöffnungszeiten Wahlamt der Stadt Solms:
- Freitag, 28. Juni 2024 von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Samstag, 29. Juni 2024 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Sonntag, 30. Juni 2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr