Wichtiger Hinweis zur Landratsstichwahl
Wichtiger Hinweis zur Landratsstichwahl
Am Sonntag, den 30.06. 2024, findet die Stichwahl des Landrats statt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der amtliche Stimmzettel für die Stichwahl auf hellgrauem Papier gedruckt ist und nicht auf gelbem Papier, wie bei der erfolgten verbundenen Europa- und Landratswahl am 09.06.2024.
Zusätzlich für die Briefwahl:
Der amtliche Stimmzettelumschlag ist in gelber Farbe und der amtliche Wahlbriefumschlag in hellroter Farbe.
Frist zur Beantragung von Briefwahl (Wahlscheinen)
Entgegen des Hinweises auf der Wahlbenachrichtigung, ist die Beantragung von Wahlscheinen nach § 17 Abs. 4 Kommunalwahlordnung (KWO) am Freitag, 28.06.2024, nur bis 13 Uhr möglich.
Sollte am 09.06.2024 bei der Hauptwahl versehentlich die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal abgegeben oder eingesammelt worden sein oder die Wahlbenachrichtigung bereit vernichtet sein, ist die Teilnahme an der Stichwahl im Wahlraum mit der Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments möglich.