Closeup view of two letters with official polling cards (in German on envelope: "amtliche Wahlbenachrichtigung") for the parliamentary elections (Bundestag) in 2021.

Bundestagswahl

FAQ Bundestagswahl

WICHTIGE Informationen zur Briefwahl:

Der Zeitraum für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist durch die vorgezogene Bundestagswahl auf zwei Wochen verkürzt worden. Bitte denken Sie daran, dass der Zeitraum zur Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler sowie der Rückversand an das Wahlamt ebenfalls verkürzt ist!

Ab dem 13. Januar 2025 können Sie die Briefwahl Online beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie hierfür Ihre Nummer aus dem Wählerverzeichnis benötigen. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung die Ihnen per Post zugeht.


Aufgrund der verkürzten Fristen zur Versendung der Briefwahlunterlagen weisen wir daraufhin, dass das Bürgerbüro/ Gewerbeamt an folgenden Tagen geschlossen bleibt:

  • Montag, 10. Februar bis einschließlich Mittwoch, 12. Februar 2025
  • Montag, 17. Februar bis einschließlich Mittwoch, 19. Februar 2025

Das Abholen oder beantragen von Pässen oder Personalausweisen und ähnlichen Anliegen im Bürgerbüro ist somit an den o.g. Tagen nicht möglich.

Das Wahlamt ist durchgehend zu den gewöhnten Öffnungszeiten geöffnet.


Häufig gestellte Fragen:

  1. Wer darf wählen?


  1. Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung um die Briefwahlunterlagen beantragen zu können?
    • Sie können Ihre Briefwahlunterlagen ab dem 13. Januar 2025 Online auf der Homepage der Stadt Solms beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie hierfür Ihre Wählerverzeichnisnummer benötigen die Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden. Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen per Post zu. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Bürgerbüro der Stadt Solms.


  1. Ich befinde mich zum Wahltermin im Ausland und möchte Briefwahl beantragen, was muss ich tun?
    • Aufgrund der verkürzten Fristen ist es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger dem Wahlamt rechtzeitig (!) mitteilen, dass sie sich zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland befinden. Eine formlose E-Mail an wahlen@solms.de mit folgenden Informationen ist notwendig, damit wir die Unterlagen schnellstmöglich versenden können:
      • Betreff: Beantragung Versendung Briefwahl ins Ausland
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Adresse im Ausland

HINWEIS: Aufgrund der verkürzten Fristen ist es wichtig, dass das Wahlamt die Mitteilung schnellstmöglich von den Bürgerinnen und Bürgern erhält um den Versand ins Ausland zeitnah bearbeiten zu können!


  1. Ich bin Deutscher und Wahlberechtigt habe meinen festen Wohnsitz aber im Ausland – Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

HINWEIS: Aufgrund der verkürzten Fristen zum Versand der Briefwahlunterlagen bitten wir um zeitnahe und rechtzeitige Zusendung des Antrags!


  1. Es ist doch Fasching! – Wo genau sind denn nun die Wahllokale?

Wahlbezirk

Wahlraum

01 Burgsolms 1

Evangelisches Gemeindehaus Burgsolms

Georgshüttenstr. 7a

35606 Solms

02 Burgsolms 2

Evangelisches Gemeindehaus Burgsolms

Georgshüttenstr. 7a

35606 Solms

03 Oberndorf

Jugendzentrum Oberndorf

Stadionstr. 28

35606 Solms

04 Albshausen

Kindertagesstätte Albshausen

Grubenweg 2

35606 Solms

05 Oberbiel 1

Evangelisches Gemeindehaus Oberbiel

(Eingang Schulgartenstr.)

Wetzlarer Str. 44

35606 Solms

06 Oberbiel 2

Evangelisches Gemeindehaus Oberbiel

(Eingang Schulgartenstr.)

Wetzlarer Str. 44

35606 Solms

07 Niederbiel

Mehrzweckhalle Niederbiel

Ringstr. 12

35606 Solms

Auf der Wahlbenachrichtigung steht Ihr zugeordnetes Wahllokal ebenfalls nochmal drauf.

 

  1. Was genau muss ich nochmal am Wahltag im Wahllokal vorzeigen?
    • Personalausweis
    • Wahlbenachrichtigung

 

  1. Von wann bis wann kann ich denn am Wahltag im Wahllokal wählen gehen?
    • Die Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet.

 

  1. Bis wann kann ich denn Briewahlunterlagen beantragen?
    • Letzter Tag 22.02.2025 bis 12 Uhr

 

Hinweis: Eine Versendung der Briefwahlbeantragung kann nur bis zum 19.02.2025 gewährleistet werden!

Sonderöffnungszeiten Wahlamt der Stadt Solms:

  • Freitag, 21. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Samstag, 22. Februar 2025 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Sonntag, 23. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr