Bundestagswahl
FAQ Bundestagswahl
WICHTIGE Informationen zur Briefwahl:
Der Zeitraum für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist durch die vorgezogene Bundestagswahl auf zwei Wochen verkürzt worden. Bitte denken Sie daran, dass der Zeitraum zur Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler sowie der Rückversand an das Wahlamt ebenfalls verkürzt ist!
Ab dem 13. Januar 2025 können Sie die Briefwahl Online beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie hierfür Ihre Nummer aus dem Wählerverzeichnis benötigen. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung die Ihnen per Post zugeht.
Aufgrund der verkürzten Fristen zur Versendung der Briefwahlunterlagen weisen wir daraufhin, dass das Bürgerbüro/ Gewerbeamt an folgenden Tagen geschlossen bleibt:
- Montag, 10. Februar bis einschließlich Mittwoch, 12. Februar 2025
- Montag, 17. Februar bis einschließlich Mittwoch, 19. Februar 2025
Das Abholen oder beantragen von Pässen oder Personalausweisen und ähnlichen Anliegen im Bürgerbüro ist somit an den o.g. Tagen nicht möglich.
Das Wahlamt ist durchgehend zu den gewöhnten Öffnungszeiten geöffnet.
Häufig gestellte Fragen:
- Wer darf wählen?
- Wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
- Das 18. Lebensjahr vollendet hat
- Seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- Nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- Im Ausland lebende Deutsche müssen den „Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§12 Abs. 2 S. 1 nr. 1 des Bundeswahlgesetzes)“ bei der Gemeinde Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland einzureichen
- Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung um die Briefwahlunterlagen beantragen zu können?
- Sie können Ihre Briefwahlunterlagen ab dem 13. Januar 2025 Online auf der Homepage der Stadt Solms beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie hierfür Ihre Wählerverzeichnisnummer benötigen die Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden. Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen per Post zu. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Bürgerbüro der Stadt Solms.
- Ich befinde mich zum Wahltermin im Ausland und möchte Briefwahl beantragen, was muss ich tun?
- Aufgrund
der verkürzten Fristen ist es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger dem Wahlamt
rechtzeitig (!) mitteilen, dass sie sich zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland
befinden. Eine formlose E-Mail an wahlen@solms.de mit
folgenden Informationen ist notwendig, damit wir die Unterlagen schnellstmöglich
versenden können:
- Betreff: Beantragung Versendung Briefwahl ins Ausland
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse im Ausland
- Aufgrund
der verkürzten Fristen ist es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger dem Wahlamt
rechtzeitig (!) mitteilen, dass sie sich zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland
befinden. Eine formlose E-Mail an wahlen@solms.de mit
folgenden Informationen ist notwendig, damit wir die Unterlagen schnellstmöglich
versenden können:
HINWEIS: Aufgrund der verkürzten Fristen ist es wichtig, dass das Wahlamt die Mitteilung schnellstmöglich von den Bürgerinnen und Bürgern erhält um den Versand ins Ausland zeitnah bearbeiten zu können!
- Ich bin Deutscher und Wahlberechtigt habe meinen festen Wohnsitz aber im Ausland – Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
- Um Briefwahlunterlagen mit festem Wohnsitz im Ausland zu beantragen müssen Sie den „Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§12 Abs. 2 S. 1 nr. 1 des Bundeswahlgesetzes) stellen.
- Den Antrag müssen Sie bei der Gemeinde Stellen, in der Sie Ihren früheren Wohnsitz oder den früheren gewöhnlichen Aufenthalt hatten – nicht bei der Bundeswahlleiterin (!)
- Hier geht’s zum Antrag und weiteren Informationen
HINWEIS: Aufgrund der verkürzten Fristen zum Versand der Briefwahlunterlagen bitten wir um zeitnahe und rechtzeitige Zusendung des Antrags!
- Es ist doch Fasching! – Wo genau sind denn nun die Wahllokale?
Wahlbezirk | Wahlraum |
01 Burgsolms 1 | Evangelisches Gemeindehaus Burgsolms Georgshüttenstr. 7a 35606 Solms |
02 Burgsolms 2 | Evangelisches Gemeindehaus Burgsolms Georgshüttenstr. 7a 35606 Solms |
03 Oberndorf | Jugendzentrum Oberndorf Stadionstr. 28 35606 Solms |
04 Albshausen | Kindertagesstätte Albshausen Grubenweg 2 35606 Solms |
05 Oberbiel 1 | Evangelisches Gemeindehaus Oberbiel (Eingang Schulgartenstr.) Wetzlarer Str. 44 35606 Solms |
06 Oberbiel 2 | Evangelisches Gemeindehaus Oberbiel (Eingang Schulgartenstr.) Wetzlarer Str. 44 35606 Solms |
07 Niederbiel | Mehrzweckhalle Niederbiel Ringstr. 12 35606 Solms |
Auf der Wahlbenachrichtigung steht Ihr zugeordnetes Wahllokal ebenfalls nochmal drauf.
- Was genau muss ich nochmal am Wahltag im Wahllokal vorzeigen?
- Personalausweis
- Wahlbenachrichtigung
- Von wann bis wann kann ich denn am Wahltag im Wahllokal wählen gehen?
- Die Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet.
- Bis wann kann ich denn Briewahlunterlagen beantragen?
- Letzter Tag 22.02.2025 bis 12 Uhr
Hinweis: Eine Versendung der Briefwahlbeantragung kann nur bis zum 19.02.2025 gewährleistet werden!
Sonderöffnungszeiten Wahlamt der Stadt Solms:
- Freitag, 21. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Samstag, 22. Februar 2025 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Sonntag, 23. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr