Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
Bei dem Flächennutzungsplan einer Gemeinde handelt es sich um eine grafische Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt sind.
So werden zum Beispiel Flächen von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Ackerflächen dargestellt. Zweck des Flächennutzungsplanes ist keine kartographische Darstellung des Ist-Zustandes, sondern vielmehr eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung
Besondere Bedeutung hat der Flächennutzungsplan für die Ausweisung von Neubaugebieten. Durch die Ausweisung von bisher unbebauten Flächen im Außenbereich als Bauflächen im Flächennutzungsplan bringt die Gemeinde ihre Absicht zum Ausdruck, diese Bereiche in einem überschaubaren Zeitraum zu neuen Baugebieten zu entwickeln.
Damit soll eine Informations- und Steuerungswirkung für andere Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung erreicht werden. So kann bei baulichen Maßnahmen die zukünftige Bauflächenentwicklung einer Gemeinde berücksichtigt werden. Ebenso sollen Baumaßnahmen, die der Realisierung von zukünftigen Planungen entgegenstehen oder diese erschweren, vermieden werden.
Der Flächennutzungsplan stellt ein Programm der Gemeinde dar, das für sie selbst und andere Behörden bindend ist. Für Privatpersonen können aus dem Flächennutzungsplan i. d. R. jedoch keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden.
Nachfolgend können Sie den Flächennutzungsplan der Stadt Solms gem. § 6a (2) BauGB als PDF-Format einsehen. Es handelt sich um die Fassung der Rechtskraft aus dem Jahr 1996. Änderungen, die seit dem 01.01.2018 erfolgt sind, finden Sie bei dem jeweiligen Bebauungsplan, für den die Änderung erfolgt ist.
Derzeit arbeitet die Stadt Solms an der Fortführung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes, der direkt nach Rechtskraft auf dieser Seite einzusehen sein wird.