Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit gem. § 57 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)


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An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer deren Mitglied der jeweilige Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte ist.

 

Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.