Förderverein

Vorstand

1. Vorsitzender: Klaus Engelhardt

2. Vorsitzender: Jürgen Janßen

Geschäftsführer: Bernd Vollmer

Beisitzerin: Petra Friese

Vertreter der DLRG OG Solms e.V.: Thomas Hemp

Datenschutzbeauftragter: Bernd Vollmer

 

E-Mail: geschaeftsfuehrung@foerderverein-schwimmbad-solmser-land.de

Vereinsinformation

Der gemeinnützige Förderverein wurde 2013 gegründet, die Hauptaufgabe des Vereins ist die Förderung und Unterstützung des Schwimmbades Solmser Land und des Schwimmsports. Gleichzeitig setzen wir uns aktiv und engagiert für den dauerhaften Erhalt des Schwimmbades ein.

 

Aufgabe und Zweck des Vereins ist:

- Die Förderung und Unterstützung des Schwimmbades Solmser Land und des Schwimmsportes.

- Aktivierung der Bevölkerung zum regen Besuch des Schwimmbades.

- Mit eigenen Mitteln sowie durch Sammeln von Spenden für die Erhaltung des Schwimmbades beizutragen.
- Veranstaltungen organisieren, deren Erlöse für den Betrieb des Schwimmbades gespendet werden.
- Zusammenarbeit mit Behörden, Organisationen und Institutionen.

Beiträge

Der Jahresbeitrag des Fördervereins Schwimmbad Solmser Land e.V. beträgt:

  • 10,00 € - Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • 20,00 € - Erwachsene
  • 30,00 € - Familien und Juristische Personen

 

Sonstige Gebühren:

  • 5,00 € - Aufnahmegebühr (einmalig pro Mitgliedsbeitrag)
  • 3,00 € - Mahngebühr (pro Erinnerungs- bzw. Mahnschreiben)
  • Rückbuchungsgebühr - In Höhe der jeweiligen Bankkosten (bei gebührenpflichtigen Rückbuchungen)

 

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird unabhängig vom Beitrittszeitpunkt pro Kalenderjahr erhoben. Alle Mitglieder zahlen ab 18 Jahre den Beitrag für Erwachsene; eine Ermäßigung für Schüler, Studenten und Auszubildende ist auf Antrag und schriftlichen Nachweis möglich. Der Familienbeitrag soll Familien mit Kindern unterstützen. Dazu ist erforderlich, dass mindestens drei Familienmitglieder Vereinsmitglieder sind. Weiterhin ist ein gemeinsamer Wohnsitz der Familienmitglieder notwendig. Als Familie werden Eltern mit ihren Kindern definiert. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern z.B. allein erziehend sind, oder in Ehe, nichtehelicher Lebensgemeinschaft bzw. Lebenspartnerschaft leben. Für Kinder muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Beim Mitgliedsbeitrag kann nur das Bankeinzugsverfahren akzeptiert werden, im ersten Jahr sind die Aufnahmegebühr und der Beitrag für das gesamte Aufnahmejahr nach der Anmeldung zu bezahlen. Die Einzugsermächtigung ist mit der Beitrittserklärung zu erteilen. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 01.01. des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Die Mitgliedschaft ist gemäß der Satzung geregelt. Die Beitragshöhe wird in der Beitragsordnung von der Mitgliederversammlung festgelegt.