Friedhöfe
Friedhöfe
In jedem der 5 Solmser Stadtteile befindet sich ein Friedhof.
Folgende Arten von Grabstätten stehen auf allen 5 Friedhöfen zur Verfügung:
- Reihengräber für Erdbestattung
- Urnenreihengrabstätten
- Urnennischen in Urnenwänden
- Baumbestattungen
- Anonyme Urnenbeisetzungen
- Erd-Rasen-Gräber
- Doppel-Erdgräber
Ruhefristen & Grabräumung
- die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung beträgt derzeit für alle Grabarten 25 Jahre, außer bei Doppel-Erdgräbern, hier sind es 30 Jahre
- eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nur bei Urnengrabstätten möglich
- bei Erd-Reihengräbern und Doppel-Erdgräbern muss 1/3 Pflanzfläche bei einer Abdeckung frei bleiben
- für alle ab dem 01.01.2014 auf Solmser Friedhöfen Beigesetzten wird das Abräumen der Gräber nach Ablauf der Ruhefrist durch die Stadt Solms veranlasst
- es besteht die Möglichkeit die Beseitigung und Einebnung der Grabstätte durch die Stadt Solms vornehmen zu lassen. Die Höhe der hiefür anfallenden Kosten kann bei der Stadt Solms erfragt werden
- nach Ablauf der Ruhefrist bei Urnennischen setzen Sie sich bitte mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung