Integrations-Kommission

Integrations-Kommission

Entsprechend der Regelung des § 84 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist in Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat einzurichten. Gemäß § 84 Satz 3 HGO entfällt die Verpflichtung zur Einrichtung eines Ausländerbeirats, wenn eine Kommission zur Integration der ausländischen Einwohner (Integrations-Kommission) nach Maßgabe des § 89 HGO gebildet wird. In Solms sind derzeit rund 1.450 ausländische Einwohner gemeldet. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms hat mehrheitlich beschlossen, zur Beteiligung der ausländischen Einwohner an der Kommunalpolitik eine Integrations-Kommission einzurichten.

Über die Linkbox (rechts) finden Sie die aktuellen Mitglieder der Integrations-Kommission, welche für die Legislaturperiode 2021-2026 von der Stadtverordnetenversammlung auf Vorschläge hin gewählt wurden.

Aufgaben der Integrations-Kommission

Die Beratung der Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Hierzu hat die Kommission

  • ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen und
  • ein Anhörungsrecht in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.

Die Kommission wird vom Magistrat über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erledigung der Aufgaben erforderlich ist, unterrichtet. Sie tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohner.

In die Integrations-Kommission ist wählbar, wer

  • ausländischer Einwohner der Stadt Solms ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Solms seinen Wohnsitz hat.

Zudem auch Deutsche,

  • die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben oder
  • die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Hälfte der Mitglieder der Integrations-Kommission soll weiblichen Geschlechts sein, außerdem soll nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner Berücksichtigung finden.

Die Integrations-Kommission hat als Projekte

  • ein Willkommenswappen (siehe Bild rechts) zur Begrüßung der ausländischen Neubürger entworfen, welches z.B. an der Eingangstür des Rathauses hängt
  • sowie einen Willkommensflyer in neun Sprachen entwickelt, um ausländische Neubürger über die Existenz und Aufgabe der Integrations-Kommission zu informieren

Der Willkommensflyer kann unter den beiden Links rechts aufgerufen und heruntergeladen werden.