Ehefähigkeitszeugnis/Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft
Ein Ehefähigkeitszeugnis/Eine Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft wird für deutsche Staatsangehörige sowie für Personen mit Sonderstatus für eine Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland ausgestellt. Auskunft, ob ein Ehefähigkeitszeugnis/eine Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft benötigt wird, erteilt die zuständige ausländische Behörde.
Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt am Wohnsitz bzw. am letzten Wohnsitz in Deutschland, wenn der aktuelle Wohnsitz im Ausland liegt.
Als Ausländerin bzw. Ausländer benötigen Sie für die Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis/eine Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft Ihres Heimatstaates. Stellt Ihr Heimatstaat diese Bescheinigung nicht aus, so beantragen Sie über das Standesamt eine förmliche Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses/einer Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main.
Gebühren
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 39 PStG oder einer Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft nach § 39a PStG, 47,- € bzw. wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 23,50 €.
Rechtsgrundlage
- Für Ausländer bei Eheschließung in Deutschland: § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Für Deutsche bei Eheschließung im Ausland: § 39 Personenstandsgesetz (PStG)
- Für Deutsche bei Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland: § 39a Personenstandsgesetz (PStG)
Abteilung Bürgerbüro, Standesamt, Ordnungsamt
Frau Petra Kühn
Tel: 06442 910-21
Frau Pia Schuller
Tel: 06442 910-22
Frau Susanne Strauß
Tel: 06442 910-24