Sozialhilfe
Die Sozialhilfe teilt sich auf „Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung“ auf:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Anspruchsberechtigt sind Personen unter 65 Jahren
- die nur vorübergehend voll erwerbsgemindert sind oder Altersrente beziehen
- nicht leistungsberechtigt nach SGB II (Hartz IV) sind
- nicht grundsicherungsberechtigt sind
- ein geringes bzw. kein Einkommen haben
Grundsicherung
- Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben bedürftige Menschen, die
- entweder das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
- ein geringes bzw. kein Einkommen haben.
Fragen, auch zu weiteren Sozialleistungen, beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros. Auch Anträge können dort nach vorheriger Terminabsprache gestellt werden.
Wichtiger Hinweis:
Anträge und Fragen auf Leistungen nach SGB II (Hartz IV) können Sie nur beim Jobcenter Lahn-Dill stellen.
Jobcenter Lahn-Dill
Sophienstr. 5
35576 Wetzlar
Telefonzentrale: 06441 2107-0
E-Mail
Abteilung Bürgerbüro, Standesamt, Ordnungsamt
Frau Bärbel Eitz
Tel: 06442 910-20
Frau Anja Koch
Tel: 06442 910-23
Frau Sonia Roventa
Tel: 06442 910-25
Frau Pia Schuller
Tel: 06442 910-22
Frau Susanne Strauß
Tel: 06442 910-24