Spielapparatesteuer
Die Stadt Solms erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandssteuer.
Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für
a) die Benutzung von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten im Stadtgebiet, soweit diese öffentlich zugänglich sind;
b) das Spielen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen im Stadtgebiet um Geld- oder Sachwerte.
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Abteilung Finanzen, Steuern, Gebühren und Kasse
Herr Dominik Jakob
Tel: 06442 910-59
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