Abwasser
Zuständigkeit Abwasseranschluss
Die Abwasserleitung aus dem Gebäude bis zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation bildet den Hausanschluss. Dieser wird vom Grundeigentümer realisiert und verbleibt in dessen Eigentum. Nahe beim Gebäude muss auf dem privaten Grundstück ein Kontrollschacht erstellt werden. Außerdem sind Kontrollschächte bei wichtigen Seitenanschlüssen und nach größeren Richtungsänderungen erforderlich. Bei Rückstaugefahr sind häufig Rückstauklappen vorgeschrieben.
In der Praxis zeigt sich, dass oftmals das Wissen über die genaue Lage der Leitungen, notwendige Unterhaltsarbeiten und die Instandhaltung fehlt. Führen schadhafte Kanalisationen zu Problemen oder Grundwasserverschmutzung, haftet der Eigentümer.
Situation beim Kanalisationsanschluss